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A. Technische Unterstützung / Zugang
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Auf der Internetseite www.medattest.be können Sie sehr einfach bestellen.
Auf dieser Seite können Sie eine Bestellung aufgeben und Ihre Zahlungsart, die Rechnungs- sowie die Lieferadresse auswählen.
Um sichere Bestellungen zu gewährleisten, ist Medattest über die sicheren Dienste der eHealth-Plattform erreichbar.
Für die Anmeldung auf Medattest brauchen Sie einen sicheren Ausweis, z. B. eine eID-Karte. Der Benutzername und das Passwort, die Ihnen zuvor von Medattest mitgeteilt wurden, sind nicht mehr gültig.
Auf der eHealth-Plattform können Sie sich auf dreierlei Art identifizieren:
- mit Ihrem elektronischen Personalausweis (eID); siehe Punkt A.3.
- mit der itsme-App auf Ihrem Smartphone; siehe Punkt A.4.
- mit Ihrem Benutzernamen und Passwort für die föderalen Dienste sowie einem Sicherheitscode, der auf Ihrem Smartphone erzeugt wird (ein sogenanntes Time-based One-Time-Password oder kurz TOTP); siehe Punkt A.4.
Um sich mit Ihrem elektronischen Personalausweis anzumelden, benötigen Sie:
- einen PC mit Internetverbindung
- ein Chipkartenlesegerät (Smartcard Reader), das mit Ihrem PC verbunden ist
- die eID-Middleware von Fedict. http://eid.belgium.be/
- Ihren elektronischen Personalausweis
- den PIN-Code für Ihren Personalausweis
Weitere Informationen finden Sie auf der website. https://sma-help.fedict.belgium.be/de/lehr-videos
Sie können itsme benutzen, um sich zu identifizieren, Sie müssen vorher lediglich die App auf Ihrem Handy aktiviert haben. Für die Aktivierung müssen Sie sich einmalig mit Ihrer eID-Karte identifiziert haben, damit Ihr itsme-Konto mit Ihrer Handynummer und Ihrem Smartphone verbunden ist. Eine Anleitung finden Sie unter https://my.itsme.be/de/register.
Sie können auch eine TOTP-Anwendung verwenden (z. B. Google Authenticator, Microsoft Authenticator, Amazon AWS MFA, Duo Mobile o. Ä.). Voraussetzung hierfür ist, dass Sie sich vorher mit Ihrer eID auf „CSAM – Meine digitalen Schlüssel“ angemeldet und den digitalen Schlüssel „per App (TOTP)“ aktiviert haben. Anschließend können Sie sich mit diesem digitalen Schlüssel anmelden.
Weitere Informationen finden Sie unter https://iamapps.belgium.be/sma/generalinfo?language=de
Registrieren Sie sich bei einer lokalen Registrierungsstelle in einer belgischen Gemeinde, um sich zu auszuweisen und einen Aktivierungscode zu erhalten, und benutzen Sie eine TOTP-App (z. B. Google Authenticator, Microsoft Authenticator, Amazon AWS MFA, Duo Mobile...) auf Ihrem Handy, um einen Sicherheitscode zu generieren, mit dem Sie Zugang zu Medattest erhalten.
Schritt 1: Sich bei einer Registrierungsstelle ausweisen
Vereinbaren Sie einen Termin mit einer lokalen Registrierungsstelle, die in der Liste der zu diesem Zweck eingerichteten Büros aufgeführt ist. Wenn Ihre Identifizierung als Pflegeerbringer auf der Grundlage Ihrer gültigen Ausweisdokumente erfolgt ist, erhalten Sie einen Aktivierungscode (auf Papier) und einen Aktivierungslink (per E-Mail). Dieser Aktivierungslink ist nur 14 Tage gültig.
Schritt 2: Registrierung ohne eID und Aktivierung des digitalen Schlüssels
Nachdem sich ein Pflegeerbringer mit seinem Aktivierungscode, den er mit dem Aktivierungslink erhalten hat, verbunden hat, besteht die Möglichkeit, 3 digitale Schlüssel zu aktivieren (ein Sicherheitscode über eine App, die mit dem TOTP-Protokoll kompatibel ist, per SMS oder mit Token).
- Um Ihren digitalen Schlüssel zu erhalten, wählen Sie die Aktivierungsmethode „Sicherheitscode über mobile Anwendung (TOTP)“ (Achtung: Mit einem Token – der eine niedrigere Sicherheitsstufe hat – oder per SMS können Sie keine Verbindung herstellen.)
Digitale Schlüssel erfordern einen Benutzernamen und ein Passwort zusammen mit dem Sicherheitscode.
- Sie erhalten den Sicherheitscode auf Ihrem Handy über die Authentifizierungs-App (TOTP).
Sobald Sie den digitalen Schlüssel über den Link und den Aktivierungscode aktiviert haben, gelangen Sie mit Ihrem Benutzernamen, Ihrem Passwort und Ihrem digitalen Schlüssel zu Medattest.
Liste der Registrierungsstellen: https://dt.bosa.be/sites/default/files/content/services/bureaux_d_enregistration_0.pdf
Hier gelangen Sie zum Demo-Video:
https://sma-help.fedict.belgium.be/fr/faq/comment-utiliser-les-services-en-ligne-de-ladministration-sans-eid#7094
Auf der folgenden Seite können Sie Ihre Identifikationsmittel verwalten: https://iamapps.belgium.be/sma/generalinfo?language=de
Wenn Sie Probleme haben, sich anzumelden, wenden Sie sich an das Helpdesk von eHealth.
- E-mail: support@ehealth.fgov.be
- Telefon: +32 (0)2 788 51 55, 7:00–20:00 Uhr (montags bis freitags).
Sie können Pflegebescheinigungen oder Übereinstimmungsvignetten nur über Medattest bestellen, wenn Sie sich als Pflegeerbringer ausgewiesen haben : Zahnärzte, Diätassistenten, Ergotherapeuten, Krankenschwestern/-pfleger, Physiotherapeuten, Logopäden, Ärzte, Orthoptisten, Podologen, Hebammen oder Pflegeeinrichtungen.
Eine Pflegeeinrichtung ermöglicht Personen, die zu dieser Pflegeeinrichtung gehören, Zugang über das User Access Management (App „Access Management for eHealth Companies and Organisations“).
Die Nutzung des User Access Managements ist bei Gesundheitsanwendungen nur möglich, wenn die Einrichtung auf der e-Health-Plattform (in der Cobrha-Datenbank) mit einer LIKIV-Identifizierung oder einer regionalen Identifizierung registriert ist.)
ACHTUNG: Der Leiter der Einrichtung muss entweder beim LIKIV als solcher ausgewiesen sein, oder er ist die juristische Person, die bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen (ZDU) registriert ist (dies hängt von der Art des Instituts ab).
Für Krankenhäuser ist der Einsatz von User Access Management bei Gesundheitsanwendungen nur möglich, wenn das Krankenhaus auf der e-Health-Plattform (in der Cobrha-Datenbank) mit einer LIKIV-Identifizierung und bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen mit einer ZDU-Nummer registriert ist.
ACHTUNG: Die INSS des Betriebsleiters muss bei der Banque Carrefour des Entreprises registriert sein. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie es von Ihrem Sozialsekretariat überprüfen und gegebenenfalls hinzufügen lassen.
Anschließend muss der Leiter der Einrichtung den Zugang zu den sicheren Diensten von eHealth beantragen und einen Hauptzugangsverwalter benennen. Das „Benutzerhandbuch - Wie beantrage ich den Zugang?“ auf der Website von eHealth beschreibt, wie Sie vorgehen müssen: https://www.ehealth.fgov.be/fr/page/comment-acceder-aux-applications-
Der Hauptzugangsverwalter hat dann die Möglichkeit, Benutzer einzurichten und die sicheren Anwendungen (wie z. B. Medattest) zu definieren, die für diese Benutzer zugänglich sind. Dazu nutzt er die Anwendung „Zugangsverwaltung für Unternehmen und Organisationen": https://uman.socialsecurity.be/uman/home.do?login.type=enterprise&language=de
Jeder hier definierte Benutzer kann sich anschließend identifizieren und auf Medattest zugreifen.
Darüber hinaus ist für jeden Auftrag die Nutzung der ZDU-Nummer der honorarempfangenden Stelle unerlässlich. Je nach Fall handelt es sich dabei um Ihre ZDU-Nummer als Pflegeerbringer (wenn Sie haupt- oder nebenberuflich selbständig und auf eigene Rechnung arbeiten), die ZDU-Nummer Ihres Unternehmens, wenn Sie die Leistung für Ihr eigenes Unternehmen erbringen, oder um die ZDU-Nummer der Pflegeeinrichtung, wenn Sie auf Rechnung dieser Einrichtung arbeiten.
Für eine sehr kleine Gruppe von Gesundheitsdienstleistern, die keine ZDU-Nummer über einen regulären Kanal erhalten kann, ist das LIKIV der Initiator dieser ZDU-registrierung. Dies ist der im Ausland niedergelassene Pflegeerbringer, der für seine Tätigkeit in Belgien seine Pflegebescheinigungen online bestellen möchte und der weder eine Niederlassung noch einen Wohnsitz in Belgien hat. In diesem Fall muss er das auf der LIKIV-Website bereitgestellte Formular ausfüllen. https://www.riziv.fgov.be/fr/professionnels/information-tous/Pages/commande-attestationssoins.aspx
Mit diesem Antrag werden Sie von der LIKIV in die zentrale Datenbank der Unternehmen eingetragen und erhalten Ihre ZDU-Nummer.
Alle aktiven und vorübergehend nicht aktiven Pflegeerbringer (vorübergehende Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit) können die Bescheinigungen auf www.medattest.be bestellen.
Suspendierte Pflegeerbringer können Bescheinigungen bestellen, aber erst nach Ablauf der Suspensionsfrist ausstellen.
Ja, wenn Sie identifizierter Pflegeerbringer mit einer LIKIV-Nummer sind, können Sie eine oder mehrere natürliche Personen oder eine oder mehrere Einrichtungen mit LIKIV-Nummer bevollmächtigen, eine Bestellung für Sie aufzugeben. Ein Mandat für Medattest ist eine Vollmacht, die Sie als Vollmachtgeber einem Vollmachtinhaber ausstellen, damit er die gleichen Aktionen ausführen kann wie Sie selbst. Ein Mandat kann zeitlich begrenzt oder dauerhaft sein.
Wenn Sie ein Mandat erteilen, tragen Sie weiterhin die volle Verantwortung für Ihre Pflichten gegenüber Medattest. Das bedeutet, dass Ihnen weiterhin die Verantwortung für die Verwaltung der Mandate obliegt.
Das Mandat kann einer natürlichen Person erteilt werden, die durch ihre Nationalregisternummer (oder TIN) identifiziert ist, oder einer durch ihre LIKIV-Nummer identifizierte Pflegeeinrichtung.
Pflegeeinrichtungen müssen über die eHealth-Plattform identifizierbar sein.
Mandate werden über den „Mandat“-Service des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen erstellt.
Der „Mandat“-Service legt fest, ob eine Vollmacht vergeben werden kann und welche Arten von Benutzern bevollmächtigt werden können.
Folgende Funktionen bietet diese Anwendung:
- Mandate erstellen (dauerhaft oder zeitlich begrenzt)
- Mandate aufheben
- Mandate auf einen neuen Vollmachtinhaber übertragen
Das Mandat ist ab der Annahme und Unterzeichnung der Nutzungsbedingungen durch Vollmachtinhaber und Vollmachtgeber gültig.
Ein Mandat kann nur verwendet werden, wenn es vom Vollmachtgeber und Vollmachtinhaber aktiviert wurde. Nach Aktivierung der Vollmacht über den „Mandat“-Service kann es etwas dauern, bis das Mandat für den Zugang zu Medattest verwendet werden kann.Wenn es sich bei dem Vollmachtinhaber um eine natürliche Person handelt, kann sich diese einfach mit dem elektronischen Personalausweis (eID) ODER mit der itsme-App auf dem Smartphone ODER mit Benutzernamen und Passwort für die föderalen Dienste sowie einem auf ihrem Smartphone erzeugten Sicherheitscode (Time-based One-Time Password oder kurz TOTP) anmelden und Pflegebescheinigungen oder Übereinstimmungsvignetten für den/die Pflegeerbringer bestellen, der/die ihn bevollmächtigt hat/haben. Weitere Informationen finden Sie hier : https://www.ehealth.fgov.be/fr/page/comment-acceder-aux-applications-
Sie können sich wenden an das Helpdesk von eHealth :
- E-mail: support@ehealth.fgov.be
- Telefon: +32 (0)2 788 51 55, 7:00–20:00 Uhr (montags bis freitags).
Sie helfen Ihnen, die Ursache des Problems zu identifizieren.
Möglicherweise wurden die Daten, die mit Ihrem Pflegeerbringerprofil verknüpft sind, noch nicht aktualisiert.
A. Technische Unterstützung / Zugang
Auf der Internetseite www.medattest.be können Sie sehr einfach bestellen.
Auf dieser Seite können Sie eine Bestellung aufgeben und Ihre Zahlungsart, die Rechnungs- sowie die Lieferadresse auswählen.
Um sichere Bestellungen zu gewährleisten, ist Medattest über die sicheren Dienste der eHealth-Plattform erreichbar.
Für die Anmeldung auf Medattest brauchen Sie einen sicheren Ausweis, z. B. eine eID-Karte. Der Benutzername und das Passwort, die Ihnen zuvor von Medattest mitgeteilt wurden, sind nicht mehr gültig.
Auf der eHealth-Plattform können Sie sich auf dreierlei Art identifizieren:
- mit Ihrem elektronischen Personalausweis (eID); siehe Punkt A.3.
- mit der itsme-App auf Ihrem Smartphone; siehe Punkt A.4.
- mit Ihrem Benutzernamen und Passwort für die föderalen Dienste sowie einem Sicherheitscode, der auf Ihrem Smartphone erzeugt wird (ein sogenanntes Time-based One-Time-Password oder kurz TOTP); siehe Punkt A.4.
Um sich mit Ihrem elektronischen Personalausweis anzumelden, benötigen Sie:
- einen PC mit Internetverbindung
- ein Chipkartenlesegerät (Smartcard Reader), das mit Ihrem PC verbunden ist
- die eID-Middleware von Fedict. http://eid.belgium.be/
- Ihren elektronischen Personalausweis
- den PIN-Code für Ihren Personalausweis
Weitere Informationen finden Sie auf der website. https://sma-help.fedict.belgium.be/de/lehr-videos
Sie können itsme benutzen, um sich zu identifizieren, Sie müssen vorher lediglich die App auf Ihrem Handy aktiviert haben. Für die Aktivierung müssen Sie sich einmalig mit Ihrer eID-Karte identifiziert haben, damit Ihr itsme-Konto mit Ihrer Handynummer und Ihrem Smartphone verbunden ist. Eine Anleitung finden Sie unter https://my.itsme.be/de/register.
Sie können auch eine TOTP-Anwendung verwenden (z. B. Google Authenticator, Microsoft Authenticator, Amazon AWS MFA, Duo Mobile o. Ä.). Voraussetzung hierfür ist, dass Sie sich vorher mit Ihrer eID auf „CSAM – Meine digitalen Schlüssel“ angemeldet und den digitalen Schlüssel „per App (TOTP)“ aktiviert haben. Anschließend können Sie sich mit diesem digitalen Schlüssel anmelden.
Weitere Informationen finden Sie unter https://iamapps.belgium.be/sma/generalinfo?language=de
Registrieren Sie sich bei einer lokalen Registrierungsstelle in einer belgischen Gemeinde, um sich zu auszuweisen und einen Aktivierungscode zu erhalten, und benutzen Sie eine TOTP-App (z. B. Google Authenticator, Microsoft Authenticator, Amazon AWS MFA, Duo Mobile...) auf Ihrem Handy, um einen Sicherheitscode zu generieren, mit dem Sie Zugang zu Medattest erhalten.
Schritt 1: Sich bei einer Registrierungsstelle ausweisen
Vereinbaren Sie einen Termin mit einer lokalen Registrierungsstelle, die in der Liste der zu diesem Zweck eingerichteten Büros aufgeführt ist. Wenn Ihre Identifizierung als Pflegeerbringer auf der Grundlage Ihrer gültigen Ausweisdokumente erfolgt ist, erhalten Sie einen Aktivierungscode (auf Papier) und einen Aktivierungslink (per E-Mail). Dieser Aktivierungslink ist nur 14 Tage gültig.
Schritt 2: Registrierung ohne eID und Aktivierung des digitalen Schlüssels
Nachdem sich ein Pflegeerbringer mit seinem Aktivierungscode, den er mit dem Aktivierungslink erhalten hat, verbunden hat, besteht die Möglichkeit, 3 digitale Schlüssel zu aktivieren (ein Sicherheitscode über eine App, die mit dem TOTP-Protokoll kompatibel ist, per SMS oder mit Token).
- Um Ihren digitalen Schlüssel zu erhalten, wählen Sie die Aktivierungsmethode „Sicherheitscode über mobile Anwendung (TOTP)“ (Achtung: Mit einem Token – der eine niedrigere Sicherheitsstufe hat – oder per SMS können Sie keine Verbindung herstellen.)
Digitale Schlüssel erfordern einen Benutzernamen und ein Passwort zusammen mit dem Sicherheitscode.
- Sie erhalten den Sicherheitscode auf Ihrem Handy über die Authentifizierungs-App (TOTP).
Sobald Sie den digitalen Schlüssel über den Link und den Aktivierungscode aktiviert haben, gelangen Sie mit Ihrem Benutzernamen, Ihrem Passwort und Ihrem digitalen Schlüssel zu Medattest.
Liste der Registrierungsstellen: https://dt.bosa.be/sites/default/files/content/services/bureaux_d_enregistration_0.pdf
Hier gelangen Sie zum Demo-Video:
https://sma-help.fedict.belgium.be/fr/faq/comment-utiliser-les-services-en-ligne-de-ladministration-sans-eid#7094
Auf der folgenden Seite können Sie Ihre Identifikationsmittel verwalten: https://iamapps.belgium.be/sma/generalinfo?language=de
Wenn Sie Probleme haben, sich anzumelden, wenden Sie sich an das Helpdesk von eHealth.
- E-mail: support@ehealth.fgov.be
- Telefon: +32 (0)2 788 51 55, 7:00–20:00 Uhr (montags bis freitags).
Sie können Pflegebescheinigungen oder Übereinstimmungsvignetten nur über Medattest bestellen, wenn Sie sich als Pflegeerbringer ausgewiesen haben : Zahnärzte, Diätassistenten, Ergotherapeuten, Krankenschwestern/-pfleger, Physiotherapeuten, Logopäden, Ärzte, Orthoptisten, Podologen, Hebammen oder Pflegeeinrichtungen.
Eine Pflegeeinrichtung ermöglicht Personen, die zu dieser Pflegeeinrichtung gehören, Zugang über das User Access Management (App „Access Management for eHealth Companies and Organisations“).
Die Nutzung des User Access Managements ist bei Gesundheitsanwendungen nur möglich, wenn die Einrichtung auf der e-Health-Plattform (in der Cobrha-Datenbank) mit einer LIKIV-Identifizierung oder einer regionalen Identifizierung registriert ist.)
ACHTUNG: Der Leiter der Einrichtung muss entweder beim LIKIV als solcher ausgewiesen sein, oder er ist die juristische Person, die bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen (ZDU) registriert ist (dies hängt von der Art des Instituts ab).
Für Krankenhäuser ist der Einsatz von User Access Management bei Gesundheitsanwendungen nur möglich, wenn das Krankenhaus auf der e-Health-Plattform (in der Cobrha-Datenbank) mit einer LIKIV-Identifizierung und bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen mit einer ZDU-Nummer registriert ist.
ACHTUNG: Die INSS des Betriebsleiters muss bei der Banque Carrefour des Entreprises registriert sein. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie es von Ihrem Sozialsekretariat überprüfen und gegebenenfalls hinzufügen lassen.
Anschließend muss der Leiter der Einrichtung den Zugang zu den sicheren Diensten von eHealth beantragen und einen Hauptzugangsverwalter benennen. Das „Benutzerhandbuch - Wie beantrage ich den Zugang?“ auf der Website von eHealth beschreibt, wie Sie vorgehen müssen: https://www.ehealth.fgov.be/fr/page/comment-acceder-aux-applications-
Der Hauptzugangsverwalter hat dann die Möglichkeit, Benutzer einzurichten und die sicheren Anwendungen (wie z. B. Medattest) zu definieren, die für diese Benutzer zugänglich sind. Dazu nutzt er die Anwendung „Zugangsverwaltung für Unternehmen und Organisationen": https://uman.socialsecurity.be/uman/home.do?login.type=enterprise&language=de
Jeder hier definierte Benutzer kann sich anschließend identifizieren und auf Medattest zugreifen.
Darüber hinaus ist für jeden Auftrag die Nutzung der ZDU-Nummer der honorarempfangenden Stelle unerlässlich. Je nach Fall handelt es sich dabei um Ihre ZDU-Nummer als Pflegeerbringer (wenn Sie haupt- oder nebenberuflich selbständig und auf eigene Rechnung arbeiten), die ZDU-Nummer Ihres Unternehmens, wenn Sie die Leistung für Ihr eigenes Unternehmen erbringen, oder um die ZDU-Nummer der Pflegeeinrichtung, wenn Sie auf Rechnung dieser Einrichtung arbeiten.
Für eine sehr kleine Gruppe von Gesundheitsdienstleistern, die keine ZDU-Nummer über einen regulären Kanal erhalten kann, ist das LIKIV der Initiator dieser ZDU-registrierung. Dies ist der im Ausland niedergelassene Pflegeerbringer, der für seine Tätigkeit in Belgien seine Pflegebescheinigungen online bestellen möchte und der weder eine Niederlassung noch einen Wohnsitz in Belgien hat. In diesem Fall muss er das auf der LIKIV-Website bereitgestellte Formular ausfüllen. https://www.riziv.fgov.be/fr/professionnels/information-tous/Pages/commande-attestationssoins.aspx
Mit diesem Antrag werden Sie von der LIKIV in die zentrale Datenbank der Unternehmen eingetragen und erhalten Ihre ZDU-Nummer.
Alle aktiven und vorübergehend nicht aktiven Pflegeerbringer (vorübergehende Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit) können die Bescheinigungen auf www.medattest.be bestellen.
Suspendierte Pflegeerbringer können Bescheinigungen bestellen, aber erst nach Ablauf der Suspensionsfrist ausstellen.
Ja, wenn Sie identifizierter Pflegeerbringer mit einer LIKIV-Nummer sind, können Sie eine oder mehrere natürliche Personen oder eine oder mehrere Einrichtungen mit LIKIV-Nummer bevollmächtigen, eine Bestellung für Sie aufzugeben. Ein Mandat für Medattest ist eine Vollmacht, die Sie als Vollmachtgeber einem Vollmachtinhaber ausstellen, damit er die gleichen Aktionen ausführen kann wie Sie selbst. Ein Mandat kann zeitlich begrenzt oder dauerhaft sein.
Wenn Sie ein Mandat erteilen, tragen Sie weiterhin die volle Verantwortung für Ihre Pflichten gegenüber Medattest. Das bedeutet, dass Ihnen weiterhin die Verantwortung für die Verwaltung der Mandate obliegt.
Das Mandat kann einer natürlichen Person erteilt werden, die durch ihre Nationalregisternummer (oder TIN) identifiziert ist, oder einer durch ihre LIKIV-Nummer identifizierte Pflegeeinrichtung.
Pflegeeinrichtungen müssen über die eHealth-Plattform identifizierbar sein.
Mandate werden über den „Mandat“-Service des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen erstellt.
Der „Mandat“-Service legt fest, ob eine Vollmacht vergeben werden kann und welche Arten von Benutzern bevollmächtigt werden können.
Folgende Funktionen bietet diese Anwendung:
- Mandate erstellen (dauerhaft oder zeitlich begrenzt)
- Mandate aufheben
- Mandate auf einen neuen Vollmachtinhaber übertragen
Das Mandat ist ab der Annahme und Unterzeichnung der Nutzungsbedingungen durch Vollmachtinhaber und Vollmachtgeber gültig.
Ein Mandat kann nur verwendet werden, wenn es vom Vollmachtgeber und Vollmachtinhaber aktiviert wurde. Nach Aktivierung der Vollmacht über den „Mandat“-Service kann es etwas dauern, bis das Mandat für den Zugang zu Medattest verwendet werden kann.Wenn es sich bei dem Vollmachtinhaber um eine natürliche Person handelt, kann sich diese einfach mit dem elektronischen Personalausweis (eID) ODER mit der itsme-App auf dem Smartphone ODER mit Benutzernamen und Passwort für die föderalen Dienste sowie einem auf ihrem Smartphone erzeugten Sicherheitscode (Time-based One-Time Password oder kurz TOTP) anmelden und Pflegebescheinigungen oder Übereinstimmungsvignetten für den/die Pflegeerbringer bestellen, der/die ihn bevollmächtigt hat/haben. Weitere Informationen finden Sie hier : https://www.ehealth.fgov.be/fr/page/comment-acceder-aux-applications-
Sie können sich wenden an das Helpdesk von eHealth :
- E-mail: support@ehealth.fgov.be
- Telefon: +32 (0)2 788 51 55, 7:00–20:00 Uhr (montags bis freitags).
Sie helfen Ihnen, die Ursache des Problems zu identifizieren.
Möglicherweise wurden die Daten, die mit Ihrem Pflegeerbringerprofil verknüpft sind, noch nicht aktualisiert.
B. Bestellung
Ja. Gemäß dem Beschluss des LIKIV-Versicherungsausschusses können Sie Ihre Bestellungen seit dem 1. Januar 2019 nicht mehr per Fax oder postalisch aufgeben. Alle Bestellungen müssen über den Medattest-Onlineservice getätigt werden. Sie müssen sich mit einem sicheren Ausweis, z. B. einer eID-Karte, bei Medattest anmelden. Ihr Benutzername und das Passwort, die Ihnen zuvor von Medattest mitgeteilt wurden, sind nicht mehr gültig.
Für die Online-Bestellung benötigen Sie Ihre ZDU-Nummer. Achtung! Die alten, vom Kundendienst vergebenen ZDU-Pseudonummern können nicht verwendet werden.
Unternehmen, die in der zentralen Datenbank der Unternehmen eingetragen sind, erhalten eine ZDU-Nummer. Diese Unternehmen entsprechen den rechtlichen Vorgaben der zentralen Datenbank der Unternehmen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der zentralen Datenbank der Unternehmen.
Nein, Sie können keine Bestellungen mit einer ZDU-Pseudonummer aufgeben oder eine ZDU-Pseudonummer beantragen.
Diese Vereinigung muss ihre eigene ZDU-Nummer haben und für Onlinebestellungen verwenden. Weitere Informationen zur ZDU-Nummer finden Sie auf der Website der FÖD Wirtschaft: https://economie.fgov.be/de/themen/unternehmen/zentrale-datenbank-der
Wenn die Leistungserbringergemeinschaft kann keine ZDU-Nummer haben nach den anfallende regelungen kann die Bestellung über die ZDU-Nummer des Leiters der Vereinigung erfolgen. Somit gilt der Leiter der Vereinigung vom steuerlichen Gesichtspunkt her als honorarbeitreibende Entität.
Mit ‚im Ausland niedergelassener Pflegeerbringer‘ ist ein Pflegeerbringer gemeint, der weder eine Niederlassung noch einen Wohnsitz in Belgien hat, der jedoch hier praktiziert und Honorare über quittierte Pflegebescheinigungen abrechnet.
Wenn Sie Ihre Pflegebescheinigungen bestellen möchten und weder eine Niederlassung noch einen Wohnsitz in Belgien haben, füllen Sie das auf der LIKIV-Website bereitgestellte Formular aus : https://www.riziv.fgov.be/fr/professionnels/information-tous/Pages/commande-attestationssoins.aspx
Mit diesem Antrag werden Sie von der LIKIV in die zentrale Datenbank der Unternehmen eingetragen und erhalten Ihre ZDU-Nummer.
Falls bei der Bestellung Ihrer Bescheinigungen eine falsche ZDU-Nummer aufgegeben wurde, dann haften Sie dafür. Sie müssen neue Bescheinigungen mit der richtigen ZDU-Nummer bestellen. Während der strikt notwendigen Zeit zwischen der neuen Bestellung und den Eingang der neuen Bescheinigungen dürfen Sie jedoch die Bescheinigungen mit der falschen ZDU-Nummer verwenden, unter der Voraussetzung, dass Sie die falsche ZDU-Nummer streichen und durch die richtige ZDU-Nummer ersetzen.
Sobald die neuen Bescheinigungen geliefert sind, sollen Sie mit dem für Sie zuständigen Besteuerungsdienst (je nachdem natürliche Personen, Gesellschaften oder juristische Personen) Kontakt aufnehmen und ihm gegen Empfangsbescheinigung die nicht verwendeten (falschen) Pflegebescheinigungen übergeben; so kann der örtliche Steuerkontrolleur feststellen, dass diese nicht verwendet sind, ohne dass Sie eine Kontrolle seinerseits abwarten müssen.
Alle Bescheinigungen können auf der Website eingesehen werden www.medattest.be.
Bei den Leistungen von Hebammen, Krankenpflegern und Heilgymnasten müssen die Pflegebescheinigungen dem Modell in Anhang 1 der Verordnung vom 28.07.2003 über die Ausführung von Artikel 22, 11° des am 14.Juli 1994 koordinierten Gesetzes über die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung entsprechen.
Bescheinigung mit dem Buchstaben G
Bei zahnärztlichen Leistungen muss die Pflegebescheinigung dem Modell in Anhang 8 derselben Verordnung entsprechen.
Bescheinigung mit dem Buchstaben E
Bei Leistungen von Ärzten, Apothekern oder von der Krankenversicherung zugelassenen Erbringern medizinischer Laborleistungen muss die Pflegebescheinigung dem Modell in Anhang 10 derselben Verordnung entsprechen.
Bescheinigung mit dem Buchstaben A
Bei Leistungen von Diätassistenten, Logopäden, Orthoptisten, Podologen und Ergotherapeuten muss die Pflegebescheinigung dem Modell in Anhang 26 derselben Verordnung entsprechen.
Bescheinigung mit dem Buchstaben I
Leistungen, die auf Rechnung eines Dritten erbracht wurden, können auf einer Sammelbescheinigung nach dem Modell in Anhang 28 derselben Verordnung eingetragen werden, wenn die Bescheinigungen per EDV ausgestellt werden.
Bescheinigung mit dem Buchstaben D
Die Pflegebescheinigungen können ausgeliefert werden :
- In Form von Blöcken
Es ist vorgesehen, dass die Blöcken mit der Hand ausgefüllt werden.- Die Blöcke können für den individuellen oder gemeinsamen Gebrauch bestellt werden.
- Die gemeinsame Nutzung bezieht sich auf die Verwendung von Pflegebescheinigungen durch eine Gruppe von Pflegeerbringern, z. B. als Teil einer Gemeinschaftspraxis. In diesem Fall ist nur die ZDU-Nummer der Stelle, die die Honorare erhält, auf dem Abschnitt „Quittung“ der Pflegebescheinigung vorgedruckt.
- Im Falle einer gemeinsamen Nutzung gibt jeder Pflegeerbringer seine Identifikationsdaten (LIKIV-Nummer, Qualifikation, Nachname, Vorname, Adresse) im Abschnitt „Angaben zum Pflegeerbringer“ der Pflegebescheinigung an (handschriftlich oder mit einem Stempel).
- Nur für den individuellen Gebrauch bestellte Blöcke sind im Abschnitt „Identifikation des Pflegeerbringers“ der Pflegebescheinigung personalisiert.
- In Form von Endlosformular
Für alle Endlosformulare wird ein Matrizendrucker benötigt. Die Endlosformulare sind nicht mit Ihren Daten vorbedruckt.Der Pflegeerbringer oder die Einrichtung muss selbst die erforderlichen Daten auf die Formulare aufdrucken. Allgemeine Pflegebescheinigungen (Modell D) sind nur als Endlosformular erhältlich.
Bescheinigungsblöcke :
- Vorausgefüllte Blöcke (zum individuellen Gebrauch) (ein Karton enthält 10 Blöcke mit jeweils 50 vorbedruckten, nummerierten Pflegebescheinigungen): Modell A, E, G und I (je nach Berufszugehörigkeit). Daten auf die Pflegebescheidungen gedruckt :
Achtung! Die Felder Name, Vorname und Adresse sind optional.Wenn Sie sie nicht ausfüllen, werden diese Daten nicht vorgedruckt. Sie müssen sie dann von Hand oder mit einem Stempel auf Ihren Pflegebescheidungen ausfüllen.
- Auf dem LIKIV-Teil der Pflegebescheinigung im Feld „Angaben zum Pflegeerbringer“:
- Name und Vorname (wie im Feld „Auf die Pflegebescheinigungen aufgedruckte Daten, LIKIV-Teil“ angegeben)
- Berufsbezeichnung (die Standardbeschreibung wird automatisch anhand der LIKIV-Nummer eingetragen)
- Heimadresse oder Praxisanschrift, wie im Feld „Auf die Pflegebescheinigungen aufgedruckte Daten, LIKIV-Teil“ angegeben.
- LIKIV-Identifikationsnummer, wie im Feld „Auf die Pflegebescheinigungen aufgedruckte Daten, LIKIV-Teil“ angegeben.
- Im Quittungsteil der Pflegebescheinigung (Exemplar für das Finanzamt) im Feld „Empfangen für das Konto der ZDU-Nummer“:
- Die ZDU-Nummer des Honorarempfängers (wie im Feld „Auf die Pflegebescheinigungen aufgedruckte Daten, Abschnitt „Quittung““ angegeben).
- Auf dem LIKIV-Teil der Pflegebescheinigung im Feld „Angaben zum Pflegeerbringer“:
Achtung! Bei Ihrer Bestellung wählen Sie im Feld „Auf die Pflegebescheinigungen aufgedruckte Daten“ die Option „individuelle Nutzung“.
- Nicht vorausgefüllte Blöcke (für die gemeinsame Nutzung) (ein Karton enthält 10 Blöcke mit jeweils 50 nummerierten Pflegebescheinigungen): Modell A, E, G und I (je nach Berufszugehörigkeit). Folgende Daten werden eingedruckt:
- Das Feld „Angaben zum Pflegeerbringer“ im LIKIV-Teil der Pflegebescheinigung ist nicht vorausgefüllt. Die Daten des Pflegeerbringers, der die Leistungen erbringt, müssen von Hand oder mit einem Stempel ergänzt werden.
- Im Quittungsteil der Pflegebescheinigung (Exemplar für das Finanzamt) im Feld „Empfangen für das Konto der ZDU-Nummer“:
- Die ZDU-Nummer des Honorarempfängers (wie im Feld „Auf die Pflegebescheinigungen aufgedruckte Daten, Abschnitt „Quittung““ angegeben).
Achtung! Bei Ihrer Bestellung wählen Sie im Feld „Auf die Pflegebescheinigungen aufgedruckte Daten“ „gemeinsame Nutzung“.
Bescheinigungen als Endlosvordruck
Ein Karton enthält 2000 einstreifige, nummerierte Endlosformulare ohne Namensaufdruck. Für Ärzte gibt es auch Kartons mit 3000 dreistreifigen Endlosformularen (Modell A).
Die Endlosformulare sind nicht vorausgefüllt (nicht personalisiert). Der Pflegeerbringer oder die Einrichtung muss die erforderlichen Daten selbst auf die Formulare aufdrucken.
Sammelbescheinigungen: Modell D
Mit Sammelbescheinigungen für erfolgte Pflegeleistungen (Modell D) lassen sich in einem Dokument die Leistungen von mehreren Pflegeerbringern gleicher oder unterschiedlicher Kategorien für einen Patienten zusammenfassen. Im letzteren Fall kann nur ein Arzt die Sammelbescheinigung für erfolgte Pflegeleistungen unterzeichnen. Die Sammelbescheinigungen können unter Einhaltung der Bedingungen von Artikel 6, §14 der Gesundheitspflegeverordnung vom 28.07.2003 verwendet werden.
Diese Bescheinigungen sind nur als Endlosformulare erhältlich (ohne Voraufdruck). Ein Karton enthält 1.000 Formulare.
Übereinstimmungsvignetten:
Übereinstimmungsvignetten finden nur auf Rechnungen von Pflegeeinrichtungen (z. B. Krankenhäusern) Anwendung. Die ZDU-Nummer der Einrichtung ist vorgedruckt. Ein Karton enthält 1.000 Vignetten.
Eine Einzelverwendung der Pflegebescheinigungen bedeutet, dass Sie der Einzige sind, der diese Bescheinigungen verwendet, entweder als Selbständiger oder als Einpersonengesellschaft (z. B.: SPRL-U / Ein-Personen-GmbH).
Selbständige
- Vorausgefüllte Blöcke
Sie bestellen Ihre Pflegebescheinigungsblöcke mit Ihrer LIKIV- und Ihrer ZDU-Nummer.
Nur die Daten, die in den Feldern „Auf die Pflegebescheinigungen aufgedruckte Daten, „LIKIV- Abschnitt“ stehen, sind auf dem LIKIV-Abschnitt der Pflegebescheinigung vorgedruckt.
Ihre LIKIV-Nummer und Ihre Qualifikation sind Pflichtfelder und werden automatisch mit einbezogen. Diese Daten werden daher automatisch auf Ihren Pflegebescheinigungen vorgedruckt.
Sie können jedoch wählen, ob Sie die Felder mit Ihrem vollständigen Namen und Ihrer Adresse selbst ausfüllen möchten oder nicht. Ihr Name, Vorname und Adresse werden daher nicht vorgedruckt, wenn Sie die Felder leer lassen. Mit dieser zweiten Möglichkeit können Sie sich bei der Ausstellung jeder Ihrer Pflegebescheinigungen mit einem Stempel (mehreren Stempeln), der Adresse Ihrer Wahl (privat, Praxis, Sitz Ihrer Firma, Adresse der Einrichtung, in der Sie arbeiten,....) sowie Ihrem Namen, Vornamen und, wenn Sie möchten, dem Namen Ihrer Praxis oder Ihres Unternehmens oder der Institution, in der Sie arbeiten, nennen.
Ihre ZDU-Nummer wird auf den Quittungsteil der Pflegebescheinigungen aufgedruckt.
- Endlosformulare (ohne Voraufdruck)
Sie drucken selbst die erforderlichen Daten auf die Formulare.
Selbständige als Einpersonengesellschaft
- Vorausgefüllte Blöcke
Sie bestellen Ihre Pflegebescheinigungsblöcke mit Ihrer LIKIV-Nummer und der ZDU-Nummer Ihres Unternehmens.
Nur die in den Feldern „Auf die Pflegebescheinigungen aufgedruckte Daten, „LIKIV- Abschnitt“ sind auf dem LIKIV-Abschnitt der Pflegebescheinigung vorgedruckt.
Ihre LIKIV-Nummer und Ihre Qualifikation sind Pflichtfelder und werden automatisch mit einbezogen. Diese Daten werden daher automatisch auf Ihren Pflegebescheinigungen vorgedruckt.
Sie können jedoch wählen, ob Sie die Felder mit Ihrem vollständigen Namen und Ihrer Adresse selbst ausfüllen möchten oder nicht. Ihr Name, Vorname und Ihre Adresse werden daher nicht vorgedruckt, wenn Sie die Felder leer lassen. Mit dieser Möglichkeit können Sie bei der Ausstellung jeder Ihrer Pflegebescheinigungen mit einem Stempel (mehreren Stempeln), die Adresse Ihrer Wahl (privat, Praxis, Sitz Ihrer Firma, Adresse der Einrichtung, in der Sie arbeiten,....) sowie Ihren Namen, Vornamen und, wenn Sie möchten, den Namen Ihrer Praxis oder Ihres Unternehmens oder der Institution, in der Sie arbeiten, selbst angeben.
Die ZDU-Nummer Ihrer Einpersonengesellschaft wird auf den Quittungsteil der Pflegebescheinigungen aufgedruckt.
- Endlosformulare (ohne Voraufdruck)
Sie drucken selbst die erforderlichen Daten auf die Formulare.
- Nicht vorausgefüllte Blöcke
-
Sie bestellen für eine Gemeinschaftspraxis
Einer der Pflegeerbringer der Gemeinschaftspraxis bestellt die Pflegebescheinigungen mit seiner LIKIV-Nummer und der ZDU-Nummer der Gemeinschaftspraxis. https://economie.fgov.be/de/themen/unternehmen/zentrale-datenbank-der . Jeder Pflegeerbringer der Gemeinschaftspraxis kann die Pflegebescheinigungen verwenden und mit seinem Stempel (mit der LIKIV-Nummer) im Feld „Angaben zum Pflegeerbringer“ versehen.
Sie sind eine Einrichtung mit einer eigenen LIKIV-NummerDie Einrichtung bestellt Pflegebescheinigungen auf der Grundlage ihrer LIKIV-Nummer und ihrer ZDU-Nummer https://economie.fgov.be/de/themen/unternehmen/zentrale-datenbank-der
Jeder Pflegeerbringer der Einrichtung kann dann die Pflegebescheinigungen nutzen, indem er einen eigenen Stempel (mit seiner LIKIV-Nummer) in das Feld „Angaben zum Pflegeerbringer" einfügt.
Im Falle einer Bestellung zur gemeinsamen Nutzung gibt es keine vorgedruckten Daten im LIKIV-Abschnitt der Pflegebescheinigung. Die Daten jedes Pflegeerbringers müssen von Hand oder mit einem Stempel ergänzt werden.
Die ZDU-Nummer der Gemeinschaftspraxis oder der Einrichtung ist auf dem Quittungsabschnitt der Pflegebescheinigungen vorgedruckt.
- Endlosformulare (ohne Voraufdruck)
-
Der Pflegeerbringer druckt selbst die erforderlichen Daten auf die Formulare.
- Sammelbescheinigungen für erbrachte Pflegeleistungen (Modell D) (ohne Voraufdruck)
-
Der Pflegeerbringer druckt selbst die erforderlichen Daten auf die Formulare.
Seit dem 1. Januar 2019 können Sie folgende Pflegebescheinigungen bestellen (zur gemeinsamen Nutzung):
- Auf Basis der LIKIV-Nummer und mit der ZDU-Nummer der Notfallpraxis oder des Ärztehauses
oder
- Auf Basis Ihrer eigenen LIKIV-Nummer und mit der ZDU-Nummer der Notfallpraxis oder des Ärztehauses
Jeder Pflegeerbringer in der Notfallpraxis oder im Ärztehaus verwendet die Pflegebescheinigungen, indem er sie im Feld „Angaben zum Pflegeerbringer" mit seinem eigenen Stempel (mit seiner LIKIV-Nummer) versieht.
Die LIKIV-Nummer der Notfallpraxis oder des Ärztehauses ist auf dem Abschnitt „Quittung“ der Pflegebescheinigung vorgedruckt.
Für welchen Zweck? |
Wer bestellt? |
Personalisierung des LIKIV-Abschnitts |
Welche ZDU-Nummer auf dem Quittungsteil der Bescheinigung? |
Ist die ZDU-Nummer vorgedrückt? |
Zur individuellen Verwendung |
Der Pflegeerbringer mit seiner LIKIV-Nummer |
Ja |
LIKIV-Nummer verwenden |
Ja |
|
Der Pflegeerbringer mit seiner LIKIV-Nummer |
Ja |
ZDU-Nummer der Einpersonengesellschaft verwenden, wenn sie die beitreibende Entität ist |
Ja |
|
Der Pflegeerbringer mit seiner LIKIV-Nummer |
Ja |
ZDU-Nummer der Gemeinschaftspraxis verwenden, in der die Leistungen erbracht werden, wenn diese der Honorarempfänger ist und eine ZDU-Nummer hat |
Ja |
|
Der Pflegeerbringer mit seiner LIKIV-Nummer |
Ja |
ZDU-Nummer des Zuständigen der Gemeinschaftspraxis verwenden, in der die Leistungen erbracht werden, wenn diese der Honorarempfänger ist und keine ZDU-Nummer hat (faktische Vereinigung) |
Ja |
Zur gemeinsamen Nutzung |
Die Einrichtung mit ihrer eigenen LIKIV-Nummer |
Nein |
Die ZDU-Nummer der Institution verwenden |
Ja |
|
Im Falle einer Gemeinschaftspraxis: einer der Pflegeerbringer mit seiner LIKIV-Nummer |
Nein |
ZDU-Nummer der Gemeinschaftspraxis verwenden, in der die Leistungen erbracht werden, wenn diese der Honorarempfänger ist und eine ZDU-Nummer hat |
Ja |
|
Im Falle einer Gemeinschaftspraxis: einer der Pflegeerbringer mit seiner LIKIV-Nummer |
Nein |
ZDU-Nummer des Zuständigen der Gemeinschaftspraxis verwenden, in der die Leistungen erbracht werden, wenn diese der Honorarempfänger ist und keine ZDU-Nummer hat (faktische Vereinigung) |
Ja |
BESCHREIBUNG | MENGE / KARTON | Neuer Preis 1/1/2024 INKL. MwSt | MAX. MENGE PRO AUFTRAG |
---|---|---|---|
A.1 Hefte, Modelle A, E | 10 Hefte mit 50 Pflegebescheinigungen | 123,39 €/Karton | 30 Kartons |
A.2 Hefte, Modelle G, I | 10 Hefte mit 50 Pflegebescheinigungen | 61,69 €/Karton | 30 Kartons |
B. Nummerierte Endlosformulare, Modell D | 1.000 Pflegebescheinigungen | 97,05 €/Karton | 216 Kartons |
C. Nummerierte Endlosformulare, Modelle A, E | 2.000 Pflegebescheinigungen (einstreifig) | 247,05 €/Karton | 10 Kartons |
C. Nummerierte Endlosformulare, Modelle G, I | 2.000 Pflegebescheinigungen (einstreifig) | 123,52 €/Karton | 10 Kartons |
D. Übereinstimmungsstreifen in Kaskadenform Vignetten, Modell A | 3.000 Pflegebescheinigungen (dreistreifig) (nur für Ärzte, Model A) | 307,82 €/Karton | 10 Kartons |
E. Kaskadenform Vignetten, Modell V | 125 Faltblätter mit 8 Vignetten | 42,64 €/Karton | 24 Kartons |
Wenn Sie mehr als eine Dose bestellen, erhalten Sie per Dose 2 Euro Ermäßigung.
Beispiel: Sie haben drei Produkte zum Preis von 10 Euro/Stück bestellt. Die Gesamtsumme ist also 3 x 10 Euro (30 Euro), wovon wir 2 x 2 Euro (4 Euro) als Rabatt abziehen.
Aus technischen Gründen kann nicht von den Mindestbestellmengen abgewichen worden.
Nein, die vom LIKIV erteilte Nummer des Drittzahlers oder LIKIV-Gruppennummer kann nicht in der Online-Bestell-App verwendet werden. Diese vom LIKIV erteilte Nummer des Drittzahlers oder LIKIV-Gruppennummer (94xxxxxxxxx) wird vom LIKIV bestimmten Gruppen ausschließlich zu Abrechnungszwecken gewährt.
Daher können Sie über die Online-App nur dann Pflegebescheinigungen/ Übereinstimmungsvignetten bestellen, wenn Sie als einzelner Pflegeerbringer oder als Pflegeeinrichtung identifiziert sind und über eine LIKIV-Nummer (oder einen von einer föderalen Einrichtung vergebenen Identifikationscode) zur Bescheinigung der erbrachten Leistung verfügen.
Ist dies nicht der Fall, muss Ihre Bestellung von Pflegebescheinigungen/Übereinstimmungsvignetten mit der LIKIV-Nummer eines der Pflegeerbringer in Ihrer Gruppe/Einrichtung aufgegeben werden.
Dieser Pflegeerbringer kann, wenn er mit einer LIKIV-Nummer identifiziert wird, einer oder mehreren natürlichen Personen, die durch ihre nationale Registernummer identifiziert sind, oder einer oder mehreren Pflegeeinrichtungen, die durch eine LIKIV-Nummer identifiziert sind, eine Vollmacht erteilen, um eine Bestellung aufzugeben. Die Vollmacht wird über die App „Vollmachten“ des FÖD Finanzen erteilt.
- Ich bin individueller Pflegeerbringer (Zahnarzt, Arzt,....) und möchte selbst eine Bestellung aufgeben.
- => Loggen Sie sich mit Ihrer eID, itsme, o. Ä. und Ihrer LIKIV-Nummer ein.
- Ich bin der Partner/Sekretär eines individuellen Pflegeerbringers und möchte in seinem Namen eine Bestellung aufgeben.
- => Ich muss zuerst eine Vollmacht über die Anwendung „Mandats“ einrichten (https://www.ehealth.fgov.be/fr/page/comment-acceder-aux-applications- ), die von beiden Parteien elektronisch unterzeichnet wird: dem Pflegeerbringer, der die Vollmacht erteilt (Auftraggeber) und mir selbst (Bevollmächtigter).
- Ich bestelle für ein Unternehmen und möchte eine Bestellung für Pflegeerbringer aufgeben, die im Namen dieses Unternehmens arbeiten.
- Hat das Unternehmen seine eigene LIKIV-Nummer?
=> NEIN: Ich muss zunächst über die Anwendung „Mandats" eine Vollmacht registrieren, die mir von einem individuellen Pflegeerbringer dieses Unternehmens erteilt wurde. Sobald die Vollmacht von dem Pflegeerbringer und mir unterschrieben ist, kann ich mit der ZDU-Nummer des Unternehmens bestellen.
=> JA: Gehen Sie zu Frage b - Ist das Unternehmen in die unten aufgeführte Liste der Einrichtungen mit einer LIKIV-Nummer oder einer anderen anerkannten Kennung aufgenommen?
=> JA: Wenn eine Einrichtung Personen, die zu der Einrichtung gehören, Zugang gewähren möchte, ist keine Vollmacht erforderlich. Der Auftrag muss über das „User Acces Management“ (Anwendung „Zugangsverwaltung für eHealth-Unternehmen und Organisationen“) verwaltet werden. Ein Hauptzugangsverwalter (Verantwortlicher Zugänge Einheit) muss zunächst angelegt werden.
- Hat das Unternehmen seine eigene LIKIV-Nummer?
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.ehealth.fgov.be/fr/page/comment-acceder-aux-applications-
Wenn Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an den eHealth-Helpdesk: telefonisch unter +32(0)2/788.51.55 montags bis freitags (7 bis 20 Uhr) oder per E-Mail an support@ehealth.fgov.be
Art der Einrichtung | LIKIV-Nummer/Sonstige Kennung | Zugang zu Medattest ohne Vollmacht (über eHealth User Access Management) |
Krankenhaus | 71xxxxxxxxx und 720xxxxxxxx | JA |
Labor | 8xxxxxxxxxx | JA |
Seniorenheim, Tagespflegezentrum | 73xxxxxxxxxx, 74xxxxxxxxxx, 75xxxxxxxxxx, 76xxxxxxxxxx | JA |
Psychiatrisches Pflegeheim | 725xxxxxxxx | JA |
Initiativen für betreutes Wohnen | 726xxxxxxxx | JA |
Ärztehaus im Pauschalsystem | 8xxxxxxxxxx | JA |
Notfallpraxis | 678xxxxxxxx | JA |
Zentrum für forensische Psychiatrie | 721xxxxxxxx | JA |
Rehabilitationszentrum | 77xxxxxxxxx, 78xxxxxxxxx, 79xxxxxxxxx, 95xxxxxxxxx, 96xxxxxxxxx | JA |
Palliativpflege | 968xxxxxxxx | JA |
Andere Organisationen, die der Zuständigkeit der föderierten Dienste unterstehen, können ebenfalls über das e-Health User Access Management Zugang zu Medattest erhalten, wenn sie auf der e-Health-Plattform gemäß den geltenden Vorschriften anerkannt, identifiziert und autorisiert werden.
Ja, aber Sie müssen Ihre Daten (LIKIV-Nummer, Qualifikation, Nachname, Vorname und Adresse) handschriftlich oder mit einem Stempel ausfüllen.
JA unter der Bedingung, dass die Personalisierung der Person entspricht, die die Pflegebescheinigungen ausstellt, und dass die ZDU-Nummer dem Honorarempfänger entspricht.
Bestellen Sie Pflegebescheinigungen in Form von Endlosformularen. Eine Übersicht über die verfügbaren Pflegebescheinigungen finden Sie hier: Übersicht der Bescheinigungen
Es stehen „Muster“ von Pflegezertifikaten in Form von Endlosformularen zur Verfügung. Wenden Sie sich an unseren Kundendienst (02/274.09.34), der Sie über Preise, verfügbare Menge und Bestellvorgang informieren wird.
Endlosformulare sind leer. Der Pflegeerbringer muss die notwendigen Daten selbst auf die Formulare drucken.
Übereinstimmungsvignetten betreffen nur Rechnungen von Gesundheitseinrichtungen (z. B. Krankenhäusern). Die ZDU-Nummer des Instituts ist darauf vorgedruckt.
C. Abrechnung
Bei einer Bestellung via www.medattest.be können Sie folgende Zahlungswege nutzen:
- Visa- oder Mastercard
- Maestro oder Bancontact
- Überweisung
Zahlungen per Kreditkarte oder per E-Banking werden am selben Tag ausgeführt und per E-Mail bestätigt. Wenn Sie Ihre Bestellung - online oder nicht – vorzugsweise per Überweisung bezahlen möchten, vergessen Sie nicht, die Angaben aus Ihrer Bestellung in die strukturierte Mitteilung zu übernehmen.
Nein. Die von Ihnen geleistete Zahlung deckt alle Dienste.
Ja. Sie erhalten eine quittierte Rechnung am ersten Werktag des Monats, nach dem die vollständige Auslieferung Ihrer Bestellung erfolgt is.
Nein, im Moment ist dies noch nicht möglich. Sie erhalten die Rechnung per Post im Laufe des Monats, nach dem die vollständige Auslieferung Ihrer Bestellung erfolgt is.
D. Lieferung
Sie erhalten Ihre Bestellung innerhalb von neun Arbeitstagen nach Empfang der Zahlung.
Die Lieferung kann von einem Dritten (Partner, Mitarbeiter usw.), der an der Lieferanschrift anwesend ist, angenommen werden.
Kein Problem. Sie werden in Ihrem Briefkasten eine Meldung mit allen nötigen Auskünften finden, um Ihr Versandstück ein zweites Mal kostenlos anliefern zu lassen oder es innerhalb von zwei Wochen beim Postamt oder in einer Postservicestelle selbst abzuholen.
Das Postamt oder die Postservicestelle wird Ihre Bestellung höchstens 15 Kalendertage aufbewahren. Nach dieser Frist wird sie an den Absender zurückgesandt (Speos). In dem Fall können Sie eine neue Versendung Ihrer Bestellung beantragen. Dazu kontaktieren Sie unser Kundendienst unter der Nummer 02/274.09.34. Zusätzliche Verwaltungskosten in Höhe von 21 Euro für einen kleinen Karton (Hefte), 26,25 Euro für einen großen Karton (Endlosformulare) und 4,75 Euro für jeden zusätzlichen Karton werden begerechnet. Dieser Betrag soll dem Briefträger bei der Lieferung gezahlt werden. Ihre an Speos zurückgesandte Bestellung wird höchstens während 3 Monaten aufbewahrt. Nach dieser Frist wird sie vernichtet. Dann sollen Sie eine neue Bestellung aufgeben.
Nein, nicht wenn die angelieferte Bestellung mit der Ihnen zugesandten Auftragsbestätigung anläßlich deren Sie bezahlt haben, übereinstimmt. Aus steuerrechtlichen Gründen können Pflegebescheinigungen nicht retourniert werden. Sie sollen selbst eine neue Bestellung aufgeben.
Bei Anlieferung Ihrer Bestellung müssen Sie die angelieferten Kartons überprüfen, bevor Sie den Lieferschein unterschreiben. Indem Sie unterschreiben, bestätigen Sie die Anzahl der auf dem Lieferschein vermerkten (bzw. die nachgebesserte Anzahl) Kartons. Falls Sie feststellen, dass in einem Heft Pflegebescheinigungen fehlen, müssen Sie dies dem Kundendiestmitteilen. Nach Prüfung des Vorgangs kann der Kundendienst eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt ausstellen.
E.1. Allgemeine Fragen zur Verwendung und zum Inhalt der Bescheinigungen
Der Beruf/ Qualifikation (z.B. Zahnheilkunde, innere Medizin, …) wird automatisch auf Basis der LIKIV-Nummer ausgedruckt. Diese können – auch auf Anfrage – nicht geändert werden.
Sie können die weiteren Angaben bei Medattest selbst korrigieren, bevor Sie Ihre Bestellung (online) aufgeben.
Um Ihre Kontaktadresse beim LIKIV zu überprüfen oder abzuändern, benutzen Sie bitte das Internet-basiertes Programm ProSanté, in dem Sie Ihre Kontaktdaten erfassen können: https://www.inami.fgov.be/fr/programmes-web/prosante, oder nehmen Sie Kontakt mit dem LIKIV.
Es ist nicht möglich, zweisprachige Pflegebescheinigungen zu erstellen. In diesem Fall müssen Sie zwei Bestellungen aufgeben.
Aus steuerlichen Gründen kann der Lieferant keine Bescheinigung zurücknehmen. Nicht benutzte Belege dürfen keinesfalls weiterverkauft, weitergegeben werden. Sie dürfen auch nicht als Papierabfall behandelt werden.
Sie müssen mit Ihrem zuständigen Finanzamt Kontakt aufnehmen (für natürliche Personen, Unternehmen oder juristische Personen), um Ihre unbenutzten Pflegebescheinigungen gegen Empfangsbestätigung zurückzugeben, und lassen so, ohne seine Überprüfung abzuwarten, vom örtlichen Kontrolleur feststellen, dass sie nicht verwendet wurden. Dieses Verfahren ist auch im Falle einer Einstellung der Tätigkeit (Ruhestand oder Tod des Pflegeerbringers) erforderlich.
Es liegt in der Verantwortung der Pflegeerbringer, alle Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass ihnen die individualisierten Bescheinigungen nicht ausgehen und sie daher rechtzeitig über Medattest zu bestellen. Dies gehört zu einer guten Unternehmensführung dazu.
Daher müssen Fälle, in denen ein Pflegeerbringer die Bescheinigungen eines Kollegen verwenden muss, die Ausnahme bleiben, und diese Option kann nicht genutzt werden, um die Fahrlässigkeit des betreffenden Pflegeerbringers zu decken oder zu vertuschen.
Wir erinnern Sie daran, dass der Pflegeerbringer, dessen Name auf den Zertifikaten steht, und der die Bestellung aufgegeben hat, Gefahr läuft, auf die in Wirklichkeit von seinem Kollegen erhaltenen Beträge besteuert zu werden.
Im Falle einer außergewöhnlichen Verwendung der Pflegebescheinigung eines Kollegen muss diese Situation daher in den Konten der beiden betroffenen Personen sehr deutlich aufgeführt werden, damit die Person, die das Einkommen erhalten hat, korrekt und unbestritten identifiziert werden kann.
Im Notfall und für einen kurzen Zeitraum empfehlen wir, ohne dass dies eine offizielle Genehmigung dieser Praxis darstellt, im Falle einer außergewöhnlichen Verwendung der Pflegebescheinigungen eines Kollegen die folgenden Bedingungen einzuhalten:
- Es muss sich um die gleiche Art von Pflegebescheinigung handeln.
- Die Identifikationsdaten des Kollegen müssen durchgestrichen und durch Ihre eigenen Daten ersetzt werden.
- Diese Situation muss in den Rechnungen der beiden betroffenen Personen sehr deutlich gemacht werden, damit man die Person, die das Einkommen erhalten hat, korrekt und unbestritten ausfindig machen kann.
- um Beispiel, indem man eindeutig feststellen kann, dass Bescheinigungen mit den Nummern X bis Y, die mit der ZDU-Nummer Z des Pflegeerbringers versehen sind, vom Pflegeerbringer W verwendet wurden.
Um eine solche Situation und das Risiko der Versteuerung und von Streitigkeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig neue Bescheinigungen zu bestellen.
Hefte
Die Nummer setzt sich aus 8 Ziffern zusammen:
- Die ersten beiden Ziffern = Jahr der Bestellung 2018 = z. B. 18*
- Die vier folgenden Ziffern = Blocknummer = z. B. 0001
- Die beiden letzten Ziffern = Nummer der Bescheinigung im Block (von 1 bis 50) = z. B. 01
Somit geht die Ziffernfolge des Beispiels von 18*0001/01 bis 18*0001/50 = 1 vollständiger Block.
Bei den Blöcken handelt es sich um eine individuelle Nummerierung pro ZDU-Nummer und Art der Bescheinigung (Artikelcode).
Hinweis: Ab dem 1. Januar 2019 ist die Blocknummerierung u. a. mit der ZDU-Nummer (Zentrale Datenbank der Unternehmen) verknüpft; d. h. dass sie im laufenden Jahr fortlaufend ist, auch wenn verschiedene Leistungserbringer mit ihrer LIKIV-Nummer eine Bestellung aufgegeben haben.
Beispiele:
Zwei Gesellschafter einer GmbH (mit zwei verschiedenen LIKIV-Nummern) erteilen im Namen der GmbH eine Bestellung, erhalten Blöcke mit fortlaufenden Nummern (keine Dubletten), da die Bestellungen mit demselben Artikelcode mit einer gleichlautenden LIKIV-Nummer (der GmbH) aufgegeben werden.
Umgekehrt gilt, dass wenn eine Person (LIKIV-Nummer X) zwei Blockbestellungen im Namen von zwei verschiedenen GmbHs (mit zwei verschiedenen ZDU-Nummern) aufgegeben hat, die Blöcke jeder Bestellung jeweils ihre eigene Nummerierung (nach ZDU-Nummer und Artikelcode) erhalten.
Am Anfang des darauffolgenden Jahres beginnt die Nummerierung wieder von Neuem, in unserem Beispiel mit 19*0001/01 bis 19*0001/50 = 1 vollständiger Block.
Endlosformulare
Serie mit 1 000 Bescheinigungen (Modell D). Jeder Karton enthält eine Serie mit 1 000 Bescheinigungen. Nummerierung wie folgt: (8 Positionen) 00000001 bis 00001000 – erster Karton, 00001001 bis 00002000 – zweiter Karton etc.
- Serie mit 2 000 Bescheinigungen (Modelle A, E, G, I). Jeder Karton enthält 2 Serien mit 1 000 Bescheinigungen (einbahnig). Nummerierung wie folgt: (8 Positionen) 00000001 bis 00001000 – erstes Paket, 00001001 bis 00002000 – zweiter Karton etc.
- Serie mit 3 000 Bescheinigungen (Modell A). Jeder Karton enthält eine Serie mit 3 000 Bescheinigungen (dreibahnig). Nummerierung wie folgt: (7 Positionen) 0000000 bis 0000999 – für die Bescheinigung links auf dem Formular, 0001000 bis 0001999 – für die Bescheinigung in der Formularmitte, 0002000 à 0002999 – für die Bescheinigung rechts auf dem Formular etc.
Bei den Endlosformularen handelt es sich um eine nationale (belgienweite) Nummerierung nach Art der Bescheinigung (Artikelcode) und nicht nach ZDU-Nummer. Die Nummerierung wird bei jeder Neuausschreibung der (jährlichen) Lieferung des Papierformulars wieder auf Null gesetzt.
Beim Übergang zum nächsten Jahr wird die Nummerierung nicht unterbrochen. Sie können übriggebliebene Formulare auch im folgenden Jahr noch verwenden, sofern das Modell sich nicht geändert hat.
Auf den Modellen sind keine Jahreszahlen angegeben, sondern der Code auf der linken Seite (ausschließlich für interne Zwecke) gibt das Jahr der der Erstellung der Modelle an.
Ja, die Pflegebescheinigungen können sowohl im Hinblick auf das LIKIV als auch auf ihre steuerrechtliche Nachvollziehbarkeit über mehrere Jahre hinweg benutzt werden, insofern sich das Formular nicht geändert hat.
Achtung: Am Ende jedes Jahres werden die angefangenen aber nicht völlig aufgebrauchten Hefte abgeschlossenen, aufgelistet und zusammengezählt. Die nicht verwendeten Bescheinigungen werden durchgestrichen und im Heft aufbewahrt.
Die Durchschriften müssen auf Kohlepapier im Durchschreibverfahren zur gleichen Zeit wie die Originalexemplare ausgefüllt werden (inklusive Unterschrift). Sie sind für das Finanzamt aufzubewahren. Sie dürfen erst nach dessen Einwilligung vernichtet werden.
10 Jahre.
Ja, bis Sie die Pflegebescheinigungen erhalten haben, die Sie im Namen des von Ihnen gegründeten Unternehmens bestellt haben, können Sie die Pflegebescheinigungen, die Sie als natürliche Person genutzt haben, weiter verwenden. In diesem Fall müssen Sie im Quittungsteil der Bescheinigung die vorgedruckte ZDU-Nummer für natürliche Personen durchstreichen und durch die ZDU-Nummer Ihres Unternehmens ersetzen. Sobald Ihnen die neuen Pflegebescheinigungen auf den Namen des Unternehmens mit der entsprechenden ZDU-Nummer im Quittungsteil zur Verfügung stehen, sind diese Bescheinigungen zu verwenden. Der restliche Bestand an Bescheinigungen für natürliche Personen ist an das zuständige Finanzamt zurückzusenden (s. Frage E.1.4.)
Nein, bei Kurzzeitvertretungen können die Pflegebescheinigungen des vertretenen Pflegeerbringers genutzt werden (soweit dieser hierzu seine Einwilligung erklärt hat).
Als Stellvertreter verwenden Sie die Bescheinigungen des vertretenen Berufsinhabers, indem Sie diese mit Ihren eigenen Identifikationsdaten im LIKIV-Abschnitt der Pflegebescheinigung stempeln (streichen Sie die Identifikationsdaten des Inhabers durch, wenn diese vorgedruckt sind) und unterschreiben. Aus der Buchhaltung von Z (der vertreten wird) muss klar hervorgehen, dass Bescheinigungen mit den Nummern X bis einschl. Y, auf denen die ZDU-Nummer des Pflegeerbringers Z steht, von der Pflegeperson W verwendet wurden (stellvertretend). Aber Vorsicht: Wenn Sie als stellvertretender Pflegeerbringer die Honorare für eigene Rechnung entgegennehmen: In diesem Fall verwenden Sie Ihre eigenen Pflegebescheinigungen.
Jedes Deckblatt enthält im oberen Teil ein Feld, in das Folgendes einzutragen ist: Blocknummer, Verwendungsdatum der letzten Bescheinigung und Betrag der Honorare, die im Quittungsteil der Pflegebescheinigungen des Blocks vermerkt wurden und in das Kassenbuch einzutragen sind. Dieser Betrag umfasst die Summe der von den Patienten eingegangenen Beträge (Bar- oder Kartenzahlung), ohne Berücksichtigung der per Überweisung oder Einzahlung eingegangen Beträge, da in diesem Fall bei der Zahlung keine Quittung ausgehändigt werden soll. Von einem Pflegeerbringer, der als Unternehmen auftritt, ist das Feld jedoch nicht auszufüllen, da dieser verpflichtet ist, teilweise eine doppelte Buchhaltung zu führen.
Wenn diese Situation bei Ihnen auftritt, melden Sie es schnellstmöglich dem Kundendienst. Behalten Sie alle E-Mails, Briefe etc. auf, in denen Sie das Problem gemeldet haben, und geben Sie in Ihrer Buchführung eindeutig die Blocknummern bzw. die Anzahl der betreffenden Pflegebescheinigungen an.
Seit dem 1. Januar 2017 müssen Sie unbedingt die ab diesem Datum geltenden Pflegebescheinigungsmodelle verwenden.
Zur Vermeidung des Risiko einer Doppelbesteuerung müssen Sie folgendes Verfahren einhalten: Das Duplikat einer Pflegebescheinigung muss dieselben Einträge enthalten wie das Original (siehe gelbe Durchschrift), damit es beglaubigt werden kann. Auf dem Duplikat müssen Sie gut leserlich in Großbuchstaben den Vermerk „DUPLIKAT“ anbringen. Darüber hinaus müssen Sie in Ihren Buchhaltungsunterlagen vermerken, dass ein Duplikat ausgestellt wurde.
Sie sind verpflichtet, den Verlust oder Diebstahl möglichst zusammen mit den Nummern der betreffenden Pflegebescheinigungen den beiden Kontrolldiensten des LIKIV zu melden: dem Dienst für die administrative Kontrolle (secr.dac-sca@riziv-inami.fgov.be) und dem Dienst für medizinische Evaluation und Kontrolle (secr.dgec.secm@riziv-inami.fgov.be).
Es ist wichtig, den Verlust oder Diebstahl der Polizei zu melden und die Anzeige für die FÖD Finanzen aufzubewahren, um eine Besteuerung auf der Grundlage von verlorenen oder gestohlenen Pflegebescheinigungen zu vermeiden.
Die ZDU-Nummer des Unternehmens ist auf dem Abschnitt „Quittung“ der Pflegebescheinigung (Block) vorgedruckt. Die Angabe des Unternehmensnamens ist nicht erforderlich.
Es gibt keine vorgedruckten Daten auf dem LIKIV-Abschnitt der Pflegebescheinigung. Die Daten jedes einzelnen Pflegeerbringers müssen handschriftlich oder mit einem Stempel ausgefüllt werden.
Sie selbst und jeder Pflegeerbringer des Unternehmens können die Pflegebescheinigungen verwenden, sofern sie mit einem eigenen Stempel (mit LIKIV-Nummer, Qualifikation, Nachname, Vorname und Adresse) im Feld „Angaben zum Pflegeerbringer“ versehen sind.
E.2. Fragen zum LIKIV-Teil der Bescheinigung
Im Feld „Ausfüllen oder eine VT-Vignette anbringen“ ist die Sozialversicherungsnummer des Patienten einzutragen. Hat der Patient keine Sozialversicherungsnummer, kann in den bereits definierten Ausnahmefällen (Neugeborene, internationale Vereinbarungen) die Krankenkassennummer verwendet werden.
Sie müssen Ihren Stempel auf der Pflegebescheinigung anbringen, wenn Ihre LIKIV-Nummer und Ihre Kontaktdaten nicht im Feld „Identifizierung des Pflegerbringers“ vorgedruckt sind.
Ja. Ihre Unterschrift ist im LIKIV-Teil der Pflegebescheinigung (Identifizierung des Pflegerbringers) erforderlich. Nur sie bescheinigt, dass die Leistung tatsächlich erbracht wurde.
Ja. Sie wird im Feld für die Angaben zum Pflegeerbringer eingetragen.
Ein Arzt in Ausbildung verwendet die Pflegebescheinigungen seines Lehrpraktikers mit dessen Zustimmung. In den Fällen, die in der Nomenklatur der Gesundheitsleistungen beschrieben werden, unterschreibt der Arzt in Ausbildung die vom Lehrpraktiker ausgegebenen Bescheinigungen, wobei er mit seinem eigenen Namen und seinem eigenen Stempel mit dem Vermerk „im Auftrag von“ (Name des Lehrpraktikers) abzeichnet.
Ja. Denn auf der Grundlage der im Feld K. E. 15.07.2002 eingetragenen Informationen verbucht die Krankenkasse des Patienten korrekt die Selbstbeteiligung, die Sie vom Patienten verlangen.
Auszufüllen ist:
- „Ja“: Wenn Sie einen persönlichen Anteil (Selbstbeteiligung) fordern
- „Nein“: Wenn Sie keinen persönlichen Anteil (Selbstbeteiligung) fordern „
- Betrag der geforderten Honorare“: z. B., wenn Sie nur einen Teil des persönlichen Anteils (Selbstbeteiligung) fordern.
Als Pflegeerbringer ist es möglich, die Selbstbeteiligung nicht oder nur teilweise zu berechnen. Eine Selbstbeteiligungspflicht besteht nur für bestimmte Dienstleistungen.
Ja, unter der Bedingung, dass Sie die alte/zukünftige Adresse streichen und diese entweder handschriftlich oder mit einem Stempel durch die aktuelle Adresse Ihrer Praxis ersetzen.
Das Verfahren zur manuellen Korrektur von Pflegebescheinigungen ist im LIKIV-Rundschreiben 84-102 vom 19. März 1984 an die Versicherer geregelt und sieht Folgendes vor :
Wenn eine Pflegebescheinigung oder eine Krankenhausbescheinigung falsch ausgestellt wurde, sollte das folgende Korrekturverfahren angewendet werden :
- Eine handschriftliche Korrektur der ursprünglichen Bescheinigung oder der Krankenhausrechnung ist nicht zulässig;
- Jede Änderung erfolgt durch ein Korrekturdokument, das neben dem Verweis auf das Originaldokument sowohl die falschen als auch die korrigierten Daten enthält.
Das Korrekturdokument wird von der Person unterzeichnet, die das fehlerhafte Originaldokument unterzeichnet hat.
In der Praxis bieten einige Versicherer eine Vorlage für ein Korrekturdokument an.
E.3. Fragen zum Quittungsteil der Bescheinigung
Ja. Der Quittungsteil der Pflegebescheinigung ist auszufüllen, auch wenn sich der vom Patienten erhaltene Betrag auf 0 Euro beläuft. Dieser Teil ist für den Patienten bestimmt. Er kann den Quittungsteil der Pflegebescheinigung abreißen und ihn aufbewahren, bevor er den LIKIV-Teil der Pflegebescheinigung bei seiner Krankenkasse einreicht, um eine Rückerstattung zu beantragen.
Wenn Sie einen Betrag von Ihrem Patienten einziehen oder einfordern, müssen Sie sowohl den Abschnitt „Quittung“ als auch den „LIKIV-Abschnitt“ der Pflegebescheinigung ausfüllen und dem Patienten übergeben. Mit einigen Ausnahmen (siehe E.3.17) sind Sie steuerlich nicht befugt, den Abschnitt „Quittung“ des „LIKIV-Abschnitts“ der Pflegebescheinigung für den Patienten abzutrennen.
Im Quittungsteil müssen Sie Folgendes angeben:
- Den vom Patienten erhaltenen Betrag: Barzahlung oder Kartenzahlung.
Wenn sich der Patient am Ende der Konsultation verpflichtet, Sie später zu bezahlen, vermerken Sie „0“ auf dem Abschnitt „Quittung“, wenn Sie dem Patienten die Pflegebescheinigung übergeben.
Sie sind, steuerlich betrachtet, davon befreit, eine neue Quittung auszustellen, wenn der Patient später per Überweisung zahlt, da diese Überweisung in Ihrer Buchführung erscheint.
Andererseits, wenn der Patient die aufgeschobene Zahlung in bar oder per Bankkarte geleistet hat, geben Sie ihm den Abschnitt „Quittung“ einer neuen Pflegebescheinigung (ohne den LIKIV-Abschnitt, den Sie aufbewahren).
- Die ZDU-Nummer (Zentrale Datenbank der Unternehmen) des Honorarempfängers (für dessen Konto der Betrag eingenommen wird).
Bei Barzahlung oder Zahlung per Bankterminal:
- Auszufüllender LIKIV-Teil und Eintragung des erhaltenen Betrags im Quittungsteil der Pflegebescheinigung.
Bei nachträglicher Barzahlung oder Zahlung per Bankterminal:
- Zum Zeitpunkt der Ausstellung der Pflegebescheinigung: Auszufüllender LIKIV-Teil und Eintragung des erhaltenen Betrags (= 0) im Quittungsteil der Bescheinigung.
- Zum Zeitpunkt der Zahlung: LIKIV-Teil durchstreichen (und aufbewahren) und Eintragung des erhaltenen Betrags im Quittungsteil der dem Patienten auszuhändigenden Pflegebescheinigung.
Bei Zahlung per Einzahlung oder Überweisung:
- Zum Zeitpunkt der Ausstellung der Pflegebescheinigung: Auszufüllender LIKIV-Teil und Eintragung des erhaltenen Betrags (= 0) im Quittungsteil der Bescheinigung.
- Zum Zeitpunkt der Zahlung: Sie brauchen weder im LIKIV-Teil noch im Quittungsteil der Pflegebescheinigung etwas einzutragen.
Der erhaltene Betrag umfasst den vom Patienten bar oder per Bankkarte gezahlten Gesamtbetrag der ganz oder teilweise erstatteten Honorare, der Selbstbeteiligung oder der Zusatzleistungen. Erfolgt eine Zahlung durch Dritte, wird im „Quittungsabschnitt“ nur der tatsächlich vom Patienten gezahlte Betrag vermerkt und nicht der Leistungsbetrag der Pflichtversicherung, der direkt von der Krankenkasse übernommen wird.
Bei gleichzeitiger Ausführung einer Leistung durch einen zahlenden Dritten und einer Leistung ohne zahlenden Dritten sind zwei Pflegebescheinigungen auszustellen:
- Bei einer Leistung durch einen zahlenden Dritten wird nur der Quittungsteil der Pflegebescheinigung, in dem der bar bezahlte Betrag (auch wenn er 0 Euro beträgt) eingetragen wird, dem Patienten ausgehändigt.
- Bei einer Leistung ohne zahlenden Dritten ist dem Patienten die gesamte Pflegebescheinigung auszuhändigen, denn in diesem Fall dürfen der LIKIV-Teil und der Quittungsteil der Pflegebescheinigung nicht voneinander getrennt werden.
Nein, außer zum Zeitpunkt der Zahlung, bei aufgeschobener Zahlung in bar oder mit Bankkarte. In diesem Fall geben Sie den vom Patienten erhaltenen Betrag auf der „Quittung“ der Bescheinigung über die geleistete Hilfe (Abschnitt „LIKIV“ ist durchzustreichen und aufzubewahren) und händigen Sie diese dem Patienten aus.
Bei ausschließlich nicht erstattungsfähigen Leistungen sind Sie verpflichtet, zum Zeitpunkt der Zahlung eine Quittung (auch in Papierform) auszustellen. Weitere Informationen über die Ausstellung der Quittung finden Sie unter https://www.inami.fgov.be/fr/professionnels/information-tous/Pages/document-justificatif-patient.aspx.
Die ZDU-Nummer ist die des Honorarempfängers (für dessen Konto der Betrag eingenommen wird). Je nach Fall handelt es sich dabei um Ihre eigene ZDU-Nummer, die ZDU-Nummer Ihres Unternehmens oder die ZDU-Nummer der Einrichtung, für deren Rechnung Sie die Leistungen ausführen.
Ja, der Quittungsteil der Pflegebescheinigung ist zu unterschreiben.
Nein. Wenn Sie einem medizinischen Sekretariat oder einem Angestellten eine Unterschriftsberechtigung erteilen, können dies zwei verschiedene Personen sein.
Ja. Die Zahlung per Bankkarte ist der sofortigen Barzahlung gleichgestellt.
Nein. Dem Patienten ist der Quittungsteil der Pflegebescheinigung auszuhändigen.
Ja, Ihr Patient muss eine Erstattung von seiner Krankenkasse erhalten. Der Quittungsteil der Pflegebescheinigung ist für den Patienten bestimmt. Er muss nicht der Krankenkasse übermittelt werden.
Wenn Sie Ihrem Patienten sowohl den LIKIV-Teil als auch den Quittungsteil der Pflegebescheinigung aushändigen, dürfen Sie beides nicht voneinander trennen. Der Patient kann jedoch den Quittungsteil der Pflegebescheinigung vor deren Weiterleitung an seine Krankenkasse abtrennen.
Grundsätzlich ist der Quittungsteil der Pflegebescheinigung für den Patienten bestimmt. Er kann diesen abtrennen und aufbewahren.
Bei Anwendung des Prinzips des zahlenden Dritten leiten Sie als Pflegeerbringer den LIKIV-Teil der Pflegebescheinigung an die Krankenkasse des Patienten weiter, um die Zahlung Ihrer Honorare zu veranlassen. Bei Anwendung des Prinzips des zahlenden Dritten sind sie berechtigt, den Quittungsteil der Pflegebescheinigung selbst abzutrennen, um ihn dem Patienten auszuhändigen.
Den LIKIV-Teil der Pflegebescheinigung streichen und aufbewahren. Den vom Patienten gezahlten Betrag im Quittungsteil der Pflegebescheinigung eintragen und ihm aushändigen.
Die Übergabe der Pflegebescheinigung an Ihren Patienten ist verpflichtend, auch wenn keine Zahlung erfolgt.
Darüber hinaus ist es Ihnen – bis auf einige Ausnahmen – steuerlich nicht gestattet, den „Quittungsabschnitt“ des LIKIV-Abschnitts der Pflegebescheinigung zu entfernen. Nur Ihr Patient darf das tun. Wenn Sie also dem Patienten den „LIKIV-Abschnitt“ geben, muss in der Praxis immer der „Quittungsabschnitt“ dabei sein (mit Angabe des erhaltenen Betrags oder gegebenenfalls „0“).
Die Voraussetzungen, bei denen der „Quittungsabschnitt“ der Bescheinigung vom LIKIV-Abschnitt der Bescheinigung abgetrennt werden kann (und bei denen daher nur der „Quittungsabschnitt“ an den Patienten übergeben werden kann), sind die folgenden:
- im Falle eines zahlenden Dritten: Sie schicken selbst den LIKIV-Abschnitt der Pflegebescheinigung an die Krankenversicherung Ihres Patienten. Zum Zeitpunkt der Zahlung füllen Sie nur den Abschnitt „Quittung“ der Pflegebescheinigung aus und senden ihn an Ihren Patienten zurück (siehe E.3.15).
- wenn Sie eine Anzahlung erhalten und wenn die branchenspezifischen Vorschriften Sie dazu ermächtigen: Sie füllen nur den „Quittungsabschnitt“ einer Pflegebescheinigung aus und geben ihn Ihrem Patienten, nachdem Sie den LIKIV-Abschnitt gestrichen haben und diesen behalten.
- bei aufgeschobener Zahlung in bar oder per Bankkarte:
- Für erstattungsfähige Leistungen, wenn Sie Ihrem Patienten bereits die Pflegebescheinigung übergeben haben (Sie haben zwei Monate Frist nach Ablauf des Monats, in dem die Leistungen erbracht wurden), füllen Sie den Abschnitt „Quittung“ einer neuen Pflegebescheinigung aus und geben Ihrem Patienten zum Zeitpunkt der Zahlung nur den „Quittungsabschnitt“, von dem Sie den LIKIV-Abschnitt streichen und behalten.
- Bei ausschließlich nicht erstattungsfähigen Leistungen müssen Sie dem Patienten zum Zeitpunkt der Leistungserbringung eine Bescheinigung ausgehändigt haben. Bei der Zahlung füllen Sie nur den Abschnitt „Quittung“ der Leistungsbescheinigung aus, wobei Sie den Abschnitt „LIKIV“ durchstreichen und bewahren. Die Quittung überreichen Sie dem Patienten.
Zusammenfassend ist es möglich, dass Sie dem Patienten einen „Quittungsabschnitt“ ohne den LIKIV-Abschnitt der Pflegebescheinigung geben müssen, aber es ist nicht möglich, den LIKIV-Abschnitt der Bescheinigung ohne den „Quittungsabschnitt“ zu übergeben.